Einberufung zur 1. ordentlichen Versammlung der Bank im Jahr 2024

Einberufung zur 1. ordentlichen Versammlung der Bank im Jahr 2024

14. 06. 2024.

UNSERE BANK AD BANJA LUKA
AUFSICHTSRAT

Nummer: 01-2-NO739/24
Am 17. Mai 2024.

Basierend auf Artikel 54, Absatz (1) und Artikel 66, Absatz 1, Punkt 1) des Gesetzes über Banken der Republika Srpska (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 4/17, 19/18, 54/ 19) und Artikel 32 und Artikel 58, Absatz 1, Punkt 1) der Satzung der NAŠA BANKA AD BANJA LUKA Nummer: (Nummer: 01-1-15413/19 von 29.10.2019, 01-1-399/21 vom 15.01.2021, 01-1-16888/21 vom 25.11.2021 ., 01-1-997/23 von 26.01.2023) und Aufsichtsratsbeschluss Nr. 01-2-NO738/24 vom 17.05.2024. Jahr:

ICH BERUFE DIE REGELMÄSSIGE VERSAMMLUNG UNSERER BANK AD BANJA LUKA IM JAHR 2024 EIN

Am 20. Juni 2024. Jahr um 12:00 Uhr in Banja Luka, Ul. Ivan Franje Jukić Nr. 1.

Für die 1. ordentliche Sitzung der Versammlung im Jahr 2024 schlage ich Folgendes vor:

Agenda:

1. Eröffnung der Versammlung und Wahl der Arbeitsorgane:
a) Wahl des Vorsitzenden der Versammlung,
b) Auswahl der Protokollführer und Protokollprüfer,
v) Wahl des Wahlausschusses,
2. Bericht der Wahlkommission über die Überprüfung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sowie die Feststellung des Quorums,
3. Prüfung und Bestätigung des Protokolls der 1. außerordentlichen Sitzung der Versammlung im Jahr 2024,
4. Prüfung und Annahme des Jahresgeschäftsberichts und des Jahresabschlusses der "Nasa banka" ad Banja Luka für 2023 zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers und der Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses zum Jahresabschluss für 2023.
5. Beratung und Annahme des Berichts über die Tätigkeit des Aufsichtsrats für das Jahr 2023 und die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank sowie die Tätigkeit des Vorstands der Bank,
6. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2023,
7. Prüfung und Annahme des Geschäftsplans der Bank für das Geschäftsjahr 2024,
8. Prüfung und Verabschiedung des strategischen Geschäftsplans für den Zeitraum 2024 - 2027,
9. Prüfung und Verabschiedung der Kapitalmanagementstrategie und des Kapitalmanagementplans für den Zeitraum 2024 – 2031.
10. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der sechsten Änderungen des Statuts von „Nasa Banka“ ad Banja Luka,
11. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Annahme des konsolidierten Textes der Satzung der „Nasa Banka“ ad Banja Luka,
12. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Bestellung eines Unternehmens zur Prüfung des Jahresabschlusses für 2024,
13. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Bestellung eines Unternehmens zur Prüfung des Informationssystems der Bank für das Jahr 2024.
14. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Beurteilung der Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrats,
15. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Genehmigung der Vergütungspolitik für 2023,
16. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Zustimmung zum Beschluss über die Zahlung variabler Vergütungen an Arbeitnehmer im Jahr 2024,
17. Prüfung und Annahme des Berichts über das Vermögen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mit Angaben zur Vergütung und zu den Verträgen der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und der oberen Führungsebene der Bank,
18. Prüfung der Informationen über die Stellungnahme des Aufsichtsrats zu den Berichten über die Kontrollfunktionen für das Jahr 2023.
19. Prüfung von Informationen über Verträge, die zwischen der Bank und Personen in einer besonderen Beziehung zur Bank für das Jahr 2023 geschlossen wurden.
20. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Richtlinie zur Beurteilung von Mitgliedern der Leitungsorgane und Schlüsselfunktionen der Bank, Ausgabe 09,
21. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Geschäftsordnung der Versammlung, Ausgabe 07,
22. Verschiedenes.

Angaben zur Gattung und Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien sowie zum für die Beschlussfassung erforderlichen Quorum:

Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt in der 1. ordentlichen Sitzung der Bankversammlung 33.182.313 stimmberechtigte Stammaktien.
Das Quorum für die Sitzung der Bankversammlung besteht aus Aktionären, die über mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der Aktienklasse verfügen, die über das betreffende Thema stimmberechtigt sind.
Abweichend vom vorherigen Absatz dieses Artikels besteht das erforderliche Quorum für den Fall, dass die Versammlung der Bank über Angelegenheiten entscheidet, die 67 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Aktienklasse erfordern, aus Aktionären, die halten mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktiengattung.
Die Versammlung der Bank auf der 1. ordentlichen Sitzung im Jahr 2024. trifft Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Aktionäre, mit Ausnahme von Punkt 10 und Punkt 11 dieser Einberufung, bei denen die Entscheidung mit mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktionäre getroffen wird.
Wird die Sitzung der Bankversammlung mangels Beschlussfähigkeit verschoben, kann sie mit derselben Tagesordnung spätestens 15 Tage nach dem Datum der Verschiebung erneut einberufen werden (Wiederholung der Sitzung der Versammlung). Das Quorum für die wiederholte Sitzung der Versammlung beträgt mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Anteile.
Wenn bei der wiederholten Sitzung der Versammlung nicht das erforderliche Quorum vorhanden ist oder diese nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgehalten wird, wird eine neue Sitzung der Versammlung einberufen und im Einklang mit dem Gesetz und dieser Satzung abgehalten.

Hinweis, wie Materialien für die Sitzung der Bankenversammlung heruntergeladen werden können:
Die Aktionäre der Bank haben das Recht, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung jeden Werktag von 9:00 bis 15:00 Uhr am Hauptsitz der Bank in Banja Luka, an der Adresse Ivan Franje Jukić Nr. 1, teilzunehmen der Sekretär der Bank, um Vorschläge für Entscheidungen und andere Materialien zu sammeln, über die in der Versammlung der Bank entschieden wird.

Belehrung über die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der Arbeit der Versammlung:
Das Teilnahme- und Stimmrecht in der Versammlung wird auf der Grundlage der vom Zentralen Wertpapierregister ad Banja Luka herausgegebenen Aktionärsliste ausgeübt, die die Aktienbezeichnung, Angaben zu den Eigentümern, die Anzahl und den Nennwert der Aktien enthält die Anteile und der Restbetrag am zehnten Tag vor der Versammlungssitzung, und dass der Tag der 10.06.2024 ist. Jahr

Angaben zu den Rechten der Aktionäre, Änderungen zur Tagesordnung vorzuschlagen und Fragen zu stellen:

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung können nur Beschlüsse über Tagesordnungspunkte gefasst werden, die nach Maßgabe des Gesetzes und dieser Satzung wirksam in die Tagesordnung aufgenommen wurden, und es können auch andere Fragen besprochen werden.
Ein Aktionär oder Aktionäre, die mindestens 10 % der stimmberechtigten Aktien halten, können vorschlagen und verlangen, dass maximal zwei neue Themen in die Tagesordnung der Versammlung aufgenommen werden.
Der Vorschlag aus dem vorherigen Absatz muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach der Ankündigung der jährlichen Sitzung der Versammlung oder innerhalb von fünf Tagen nach der Ankündigung der Sitzung der außerordentlichen Versammlung erfolgen.
Der Vorschlag wird dem Aufsichtsrat am Sitz der Bank vorgelegt und enthält die Begründung des Vorschlags einschließlich des Beschlussvorschlags sowie die Namen der den Vorschlag unterbreitenden Aktionäre und die Anzahl ihrer Stimmen.
In diesem Fall kann der Aktionär nicht mehr als einer Gruppe zugerechnet werden, die über den angegebenen Stimmanteil verfügt.
Beantwortet der Aufsichtsrat der Bank den Antrag des Aktionärs nicht innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags gemäß Absatz 2 dieses Artikels oder lehnt er den Antrag ab, ist das zuständige Gericht für außergerichtliche Verfahren zuständig Die Behörde kann auf Antrag eines jeden Aktionärs, der innerhalb einer weiteren Frist von 48 Stunden Stellung nehmen muss, anordnen, dass seinem Antrag stattgegeben wird, und entscheidet darüber innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags.
Die Bankenagentur der Republika Srpska kann beantragen, dass bestimmte Fragen, die für die Harmonisierung der Geschäftstätigkeit der Bank mit den Vorschriften und ihren Anforderungen von Bedeutung sind, auf die Tagesordnung der Bankversammlung gesetzt werden.

Beschreibung des Stimmrechtsvertretungsverfahrens:

Ein Aktionär kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen. Der Aktionärsbevollmächtigte muss über eine vom Aktionär – einer natürlichen Person oder seinem Aktionärsvertreter – einer juristischen Person unterzeichnete und von der zuständigen Behörde beglaubigte Vollmacht zur Vertretung des Aktionärs verfügen.
Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, dem Abstimmungsausschuss eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung der Aktionäre zu übergeben. Der Abstimmungsausschuss ist verpflichtet, die Gültigkeit der Vollmacht und die Identität des Stimmrechtsvertreters zu prüfen.
Die Abstimmung in der Versammlung erfolgt öffentlich durch Handzeichen oder mittels Stimmzetteln, die Folgendes enthalten: den Firmennamen der Bank, das Datum und die Uhrzeit der Versammlungssitzung, die Themen, über die abgestimmt werden soll, in der Reihenfolge der Tagesordnung, die Bestimmung zur Abstimmung „für“, „gegen“ oder „Stimmenenthaltung“, im Falle der Stimmabgabe für Mitglieder des Aufsichtsrats der Bank, der Name jedes Kandidaten, der Name oder Titel des Aktionärs und die Anzahl der Aktien (Stimmen), die er hat /sie hat.
Die Abstimmung erfolgt durch Einkreisen der Antworten „dafür“, „dagegen“ oder „enthalten“ auf dem Stimmzettel. Die Abstimmungsergebnisse werden vom Abstimmungsausschuss ermittelt.

Benachrichtigung über Entscheidungen, die die Veräußerung von Vermögenswerten mit hohem Wert betreffen:
Auf der Tagesordnung der Bankversammlung standen keine Beschlüsse, die die Veräußerung hochwertiger Vermögenswerte bedeuten würden.

Alle Aktionäre sind eingeladen, an der Arbeit der 1. ordentlichen Sitzung der Versammlung der "Nasa banka" ad Banja Luka persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen.

PRÄSIDENT DES AUFSICHTSRATS
Radoljub Golubović sen



Unsere
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Unsere Bank verfügt über ein Netz von 30 Filialen. Mit ihren Geschäftsaktivitäten deckt sie nahezu das gesamte Gebiet der Republika Srpska ab, von Banja Luka bis Ost-Sarajevo. Unser Ziel ist der kontinuierliche Ausbau unseres Geschäftsnetzes, basierend auf höchster Servicequalität und maximaler Kundennähe.
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