Einberufung zur Abhaltung der 1. ordentlichen Sitzung der Bankversammlung

Einberufung zur Abhaltung der 1. ordentlichen Sitzung der Bankversammlung

30. 05. 2023.

UNSERE BANK AD BANJA LUKA
AUFSICHTSRAT

Nummer: 01-2-NO5726/23
Am 29. Mai 2023.

Basierend auf Artikel 54, Absatz (1) und Artikel 66, Absatz 1, Punkt 1) des Gesetzes über Banken der Republika Srpska (Amtsblatt der Republika Srpska, Nr. 4/17, 19/18, 54/ 19) und Artikel 32 und Artikel 58, Absatz 1, Punkt 1) der Satzung der NAŠA BANKA AD BANJA LUKA Nummer: (Nummer: 01-1-15413/19 von 29.10.2019, 01-1-399/21 vom 15.01.2021, 01-1-16888 vom 25.11.2021 ., 01-1-997/23 von 26.01.2023) und Aufsichtsratsbeschluss Nr. 01-2-NO5725/23 vom 29.05.2023. Jahr:

EINRUFUNG AM
UND DIE REGELMÄßIGE SITZUNG DER VERSAMMLUNG UNSERER BANK AD BANJA LUKA IM JAHR 2023

Am 29. Juni 2023. Jahr um 11:00 Uhr in Banja Luka, Ul. Ivan Franje Jukić Nr. 1.

Für die 1. ordentliche Sitzung der Versammlung im Jahr 2023 schlage ich Folgendes vor:

Agenda:

1. Eröffnung der Versammlung und Wahl der Arbeitsgremien:
a) Wahl des Vorsitzenden der Versammlung,
b) Auswahl der Protokollführer und Prüfer,
v) Wahl des Abstimmungsausschusses,
2. Bericht der Abstimmungskommission über die Prüfung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten und Feststellung der Beschlussfähigkeit,
3. Prüfung und Überprüfung des Protokolls der 1. außerordentlichen Sitzung der Versammlung im Jahr 2023,
4. Prüfung und Annahme des Jahresberichts über die Geschäftstätigkeit und den Jahresabschluss der „Naše Banka“ ad Banja Luka für 2022. mit dem Bericht der Gesellschaft zur Prüfung und der Stellungnahme des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses zum Jahresabschluss 2022.
5. Prüfung und Annahme des Berichts über die externe Prüfung des Informationssystems für 2022.
6. Beratung und Verabschiedung des Berichts über die Arbeit des Aufsichtsrats für das Jahr 2022. und die Überwachung der Geschäftstätigkeit der Bank und der Arbeit der Bankleitung,
7. Prüfung und Beschlussfassung über die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2022,
8. Prüfung und Verabschiedung des Geschäftsplans der Bank für das Geschäftsjahr 2022,
9. Prüfung und Verabschiedung des Strategischen Geschäftsplans für den Zeitraum 2023 bis 2025,
10. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der fünften Änderung des Statuts der „Naše banka“ JSC Banja Luka,
11. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Bestellung eines Unternehmens zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Jahr 2023,
12. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Ernennung eines Unternehmens zur Prüfung des Informationssystems der Bank für das Jahr 2023.
13. Beratung und Beschlussfassung über die Beurteilung der Eignung von Aufsichtsratsmitgliedern,
14. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Bank,
15. Prüfung des Vorschlags zur Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Bank,
16. Beratung und Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats im Prüfungsausschuss der Bank,
17. Prüfung des Vorschlags und Annahme des Beschlusses zur Beurteilung der Eignung von Kandidaten für Mitglieder des Aufsichtsrats der Bank,
18. Prüfung des Vorschlags und Annahme des Beschlusses über die Genehmigung des Vertragstextes über die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Aufsichtsrats der Bank,
19. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Zustimmung zur Vergütungspolitik für das Jahr 2023,
20. Prüfung des Vorschlags und Annahme des Beschlusses über die Zahlung variabler Leistungen an Arbeitnehmer im Jahr 2023,
21. Prüfung und Verabschiedung des Berichts über das Vermögen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mit Angaben zu den Vergütungen und Verträgen der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und der leitenden Angestellten der Bank,
22. Erwägung Informationen zur Stellungnahme des Aufsichtsrats zu den Berichten der Kontrollfunktionen für 2022.
23. Berücksichtigung von Informationen zu Verträgen, die zwischen der Bank und Personen in einer besonderen Beziehung zur Bank für das Jahr 2022 geschlossen wurden.
24. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Bewertungspolitik für Mitglieder des Leitungsorgans und Schlüsselfunktionen in der Bank, Ausgabe 08,
25. Prüfung und Annahme des Beschlusses zur Annahme der Geschäftsordnung der Versammlung, Ausgabe 06,
26. Sonstiges

Es wird festgestellt, dass dies auf der Grundlage des Erwerbs von über 30 % der stimmberechtigten Aktien der Bank am 5. April 2023 erfolgt. Jahr Gemäß den Artikeln 7 und 25 des Gesetzes über die Übernahme von Aktiengesellschaften („Amtsblatt der Republik Srpska“ Nr. 565/08, 92/09, 59/13 und 19/19) ist die Wertpapierkommission von Die Republika Srpska ad Banja Luka hat vom 04.05.2023 den Beschluss Nr. 03 -UP-34-225-2/23 erlassen. Jahr mit dem den Aktionären von „GI Finance“ doo Zvornik, „Galens Invest“ doo Novi Sad und „G-Inžinjering“ doo Zvornik ab dem 30. März 2023 die Ausübung ihres Stimmrechts in der Aktionärsversammlung untersagt wurde. Jahr bis das Übernahmeverfahren gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Übernahme von Aktiengesellschaften durchgeführt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Aktionär der Bank „GI Finance“ doo Zvornik am 20. und 21. Mai 2023 ein Übernahmeangebot an die Aktionäre der Bank veröffentlicht hat. Jahr in der Tageszeitung Glas Srpska, und dass nach weiteren Verfahrensschritten im Übernahmeverfahren die Möglichkeit bestehe, dass am 29. Juni 2023. Jahr Aufgrund der fehlenden Beschlussfähigkeit werden die Voraussetzungen für die 1. ordentliche Sitzung der Bankversammlung nicht erfüllt.

Demnach soll bei Nichterreichen der Beschlussfähigkeit die 1. ordentliche Sitzung der Bankversammlung am 29. Juni 2023 stattfinden. Jahr, hier entlang:

ICH RUFE

die wiederholte 1. ordentliche Sitzung der Versammlung der „Naše Banka“ ad Banja Luka im Jahr 2023. am 30.06.2023. Jahr Beginn um 11:00 Uhr mit der gleichen Tagesordnung.

Angaben zur Gattung und Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien sowie zum für die Beschlussfassung erforderlichen Quorum:
Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt in der 1. ordentlichen Sitzung der Bankversammlung 27.182.313 stimmberechtigte Stammaktien.
Das Quorum für die Sitzung der Bankversammlung besteht aus Aktionären, die über mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der Aktienklasse verfügen, die über das betreffende Thema stimmberechtigt sind.
Abweichend vom vorherigen Absatz dieses Artikels besteht das erforderliche Quorum für den Fall, dass die Versammlung der Bank über Angelegenheiten beschließt, die 67 % der Gesamtzahl der Stimmen einer stimmberechtigten Aktienklasse erfordern, aus Aktionären, die mindestens 10 % der Anteile halten mindestens 67 % der Stimmen einer stimmberechtigten Aktiengattung.
Die Versammlung der Bank auf der 1. ordentlichen Sitzung im Jahr 2023. trifft Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Aktionäre, mit Ausnahme von Punkt 10 dieser Einberufung, bei dem die Entscheidung mit mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktionäre getroffen wird.
Wird die Sitzung der Bankversammlung mangels Beschlussfähigkeit verschoben, kann sie mit derselben Tagesordnung spätestens 15 Tage nach dem Datum der Verschiebung erneut einberufen werden (Wiederholung der Sitzung der Versammlung). Das Quorum für die wiederholte Sitzung der Versammlung beträgt mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Anteile.
Wenn bei der wiederholten Sitzung der Versammlung nicht das erforderliche Quorum vorhanden ist oder diese nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgehalten wird, wird eine neue Sitzung der Versammlung einberufen und im Einklang mit dem Gesetz und dieser Satzung abgehalten.

Hinweis, wie Materialien für die Sitzung der Bankenversammlung heruntergeladen werden können:
Die Aktionäre der Bank haben das Recht, ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung jeden Werktag von 09:00 bis 15:00 Uhr am Sitz der Bank in Banja Luka, unter der Adresse Ivan Franje Jukić Nr. 1, beim Sekretär einzutreffen der Bank, Vorschläge für Entscheidungen und andere Materialien zu sammeln, über die in der Versammlung der Bank entschieden wird.

Belehrung über die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der Arbeit der Versammlung:
Das Teilnahme- und Stimmrecht in der Versammlung wird auf der Grundlage der vom Zentralen Wertpapierregister ad Banja Luka herausgegebenen Aktionärsliste ausgeübt, die die Aktienbezeichnung, Angaben zu den Eigentümern, die Anzahl und den Nennwert der Aktien enthält die Aktien am zehnten Tag vor der Versammlungssitzung, und dass der Tag der 19.05.2023 ist. Jahr

Angaben zu den Rechten der Aktionäre, Änderungen zur Tagesordnung vorzuschlagen und Fragen zu stellen:

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung können nur Beschlüsse über Tagesordnungspunkte gefasst werden, die nach Maßgabe des Gesetzes und dieser Satzung wirksam in die Tagesordnung aufgenommen wurden, und es können auch andere Fragen besprochen werden.
Ein Aktionär oder Aktionäre, die mindestens 10 % der stimmberechtigten Aktien halten, können vorschlagen und verlangen, dass maximal zwei neue Themen in die Tagesordnung der Versammlung aufgenommen werden.
Der Vorschlag aus dem vorherigen Absatz muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach der Ankündigung der jährlichen Sitzung der Versammlung oder innerhalb von fünf Tagen nach der Ankündigung der Sitzung der außerordentlichen Versammlung erfolgen.
Der Vorschlag wird dem Aufsichtsrat am Sitz der Bank vorgelegt und enthält die Begründung des Vorschlags einschließlich des Beschlussvorschlags sowie die Namen der den Vorschlag unterbreitenden Aktionäre und die Anzahl ihrer Stimmen.
In diesem Fall kann der Aktionär nicht mehr als einer Gruppe zugerechnet werden, die über den angegebenen Stimmanteil verfügt.
Beantwortet der Aufsichtsrat der Bank den Antrag des Aktionärs nicht innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags gemäß Absatz 2 dieses Artikels oder lehnt er den Antrag ab, ist das zuständige Gericht für außergerichtliche Verfahren zuständig Die Behörde kann auf Antrag eines jeden Aktionärs, der innerhalb einer weiteren Frist von 48 Stunden Stellung nehmen muss, anordnen, dass seinem Antrag stattgegeben wird, und entscheidet darüber innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags.
Die Bankenagentur der Republika Srpska kann beantragen, dass bestimmte Fragen, die für die Harmonisierung der Geschäftstätigkeit der Bank mit den Vorschriften und ihren Anforderungen von Bedeutung sind, auf die Tagesordnung der Bankversammlung gesetzt werden.

Beschreibung des Stimmrechtsvertretungsverfahrens:

Ein Aktionär kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen. Der Aktionärsbevollmächtigte muss über eine vom Aktionär – einer natürlichen Person oder seinem Aktionärsvertreter – einer juristischen Person unterzeichnete und von der zuständigen Behörde beglaubigte Vollmacht zur Vertretung des Aktionärs verfügen.
Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, dem Abstimmungsausschuss eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung der Aktionäre zu übergeben. Der Abstimmungsausschuss ist verpflichtet, die Gültigkeit der Vollmacht und die Identität des Stimmrechtsvertreters zu prüfen.
Die Abstimmung in der Versammlung erfolgt öffentlich durch Handzeichen oder mittels Stimmzetteln, die Folgendes enthalten: Firmenname der Bank, Datum und Uhrzeit der Versammlungssitzung, Themen, über die abgestimmt werden soll, in der Reihenfolge der Tagesordnung, Bestimmung zur Abstimmung „dafür“ , „Nein“ oder „Enthaltung“, im Falle der Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Bank, der Name jedes Kandidaten, der Name oder Titel des Aktionärs und die Anzahl der Aktien (Stimmen), über die er verfügt .
Die Abstimmung erfolgt durch Einkreisen der Antworten „dafür“, „dagegen“ oder „enthalten“ auf dem Stimmzettel. Die Abstimmungsergebnisse werden vom Abstimmungsausschuss ermittelt.

Benachrichtigung über Entscheidungen, die die Veräußerung von Vermögenswerten mit hohem Wert betreffen:
Auf der Tagesordnung der Bankversammlung standen keine Beschlüsse, die die Veräußerung hochwertiger Vermögenswerte bedeuten würden.

Alle Aktionäre sind eingeladen, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Arbeit der 1. ordentlichen Sitzung der Versammlung der „Naše Banka“ ad Banja Luka teilzunehmen, und falls diese nicht stattfindet, sind alle Aktionäre eingeladen, daran teilzunehmen Arbeit der wiederholten 1. ordentlichen Sitzung der Versammlung von „Naše Banka“ persönlich oder durch einen Bevollmächtigten

DER PRÄSIDENT
DES AUFSICHTSRATS
Radoljub Golubović sen



Unsere
Zweige

Unsere Bank verfügt über ein Netz von 30 Filialen. Mit ihren Geschäftsaktivitäten deckt sie nahezu das gesamte Gebiet der Republika Srpska ab, von Banja Luka bis Ost-Sarajevo. Unser Ziel ist der kontinuierliche Ausbau unseres Geschäftsnetzes, basierend auf höchster Servicequalität und maximaler Kundennähe.
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