Einberufung zur 1. außerordentlichen Sitzung der Bankversammlung im Jahr 2024

Einberufung zur 1. außerordentlichen Sitzung der Bankversammlung im Jahr 2024

22. 02. 2024.

UNSERE BANK AD BANJA LUKA, DER AUFSICHTSRAT

Nummer: 01-2-NO170/24, Datum: 13.02.2024.

Basierend auf Artikel 54, Absatz (1), Absatz (2) Punkt 1) und Artikel 66, Absatz 1. Punkt 1) des Gesetzes über Banken der Republika Srpska („Amtsblatt der Republika Srpska“, Nummer: 4). /17, 19/18, 54/19) und Artikel 33, Absatz 1) Punkt 1, Artikel 35 und Artikel 58, Absatz 1, Punkt 1) der Satzung der NAŠA BANKA AD BANJA LUKA Nummer: (Nummer: 01-1-15413/19 ab 29.10.2019, 01-1-399/21 ab 15.01.2021, 01-1-9203/21 ab 30.06.2021, 01-1-16888/21 ab 25.11.2021, 01-1-997/23 vom 26.01.2023) und Beschluss des Aufsichtsrats Nr. 01-2-NO169/24 vom 13.02.2024. Jahr:

Ich berufe am 24. 20. eine außerordentliche Sitzung der Versammlung unserer Bank Ad Banja Luka ein . JAHRE

Am 29.02.2024. Jahr um 10:00 Uhr in Banja Luka, Ul. Ivan Franje Jukić Nr. 1.

Für die 1. außerordentliche Sitzung der Versammlung im Jahr 2024 schlage ich Folgendes vor:

Agenda:

  1. Eröffnung der Versammlung und Wahl der Arbeitsgremien:
  1. a) Wahl des Vorsitzenden der Versammlung, b) Wahl des Protokollführers und Protokollprüfers, v) Wahl des Abstimmungsausschusses,
  2. Bericht der Abstimmungskommission über die Überprüfung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten und Feststellung der Beschlussfähigkeit,
  3. Prüfung und Überprüfung des Protokolls der 1. ordentlichen Sitzung der Versammlung im Jahr 2023,
  4. Prüfung und Verabschiedung des Beschlusses zur vorzeitigen Rückzahlung von ESG-Anleihen aus der ersten Emission durch ein öffentliches Angebot,
  5. Prüfung und Verabschiedung des Beschlusses zur zweiten Emission von ESG-Anleihen im Rahmen eines öffentlichen Angebots,
  6. Sonstiges

Angaben zur Gattung und Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien sowie zum für die Beschlussfassung erforderlichen Quorum:

Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien auf der 1. außerordentlichen Sitzung der Bankversammlung im Jahr 2024. beträgt 27.182.313 Stammaktien mit Stimmrecht.

Das Quorum für die Sitzung der Bankversammlung besteht aus Aktionären, die über mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der Aktienklasse verfügen, die über das betreffende Thema stimmberechtigt sind.

Abweichend vom vorherigen Absatz dieses Artikels besteht das erforderliche Quorum für den Fall, dass die Versammlung der Bank über Angelegenheiten entscheidet, die 67 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Aktienklasse erfordern, aus Aktionären, die halten mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktiengattung.

Die Versammlung der Bank auf der 1. außerordentlichen Sitzung im Jahr 2024. trifft Entscheidungen mit der Mehrheit der Stimmen der stimmberechtigten Aktionäre, mit Ausnahme von Punkt 4 dieser Einberufung, bei dem die Entscheidung mit mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktionäre getroffen wird.

Wird die Sitzung der Bankversammlung mangels Beschlussfähigkeit verschoben, kann sie mit derselben Tagesordnung spätestens 15 Tage nach dem Datum der Verschiebung erneut einberufen werden (Wiederholung der Sitzung der Versammlung). Das Quorum für die wiederholte Sitzung der Versammlung beträgt mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Anteile.

Wenn bei der wiederholten Sitzung der Versammlung nicht das erforderliche Quorum vorhanden ist oder diese nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgehalten wird, wird eine neue Sitzung der Versammlung einberufen und im Einklang mit dem Gesetz und dieser Satzung abgehalten.

Hinweis, wie Materialien für die Sitzung der Bankenversammlung heruntergeladen werden können:

Die Aktionäre der Bank haben ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung das Recht, jeden Werktag von 09:00 bis 15:00 Uhr am Sitz der Bank in Banja Luka unter der Adresse Ivan Franje Jukić Nr. 1 zu erscheinen der Bank, Vorschläge für Entscheidungen und andere Materialien zu sammeln, über die in der Versammlung der Bank entschieden wird.

Belehrung über die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der Arbeit der Versammlung:

Das Teilnahme- und Stimmrecht in der Versammlung wird auf der Grundlage der vom Zentralen Wertpapierregister ad Banja Luka herausgegebenen Aktionärsliste ausgeübt, die die Aktienbezeichnung, Angaben zu den Eigentümern, die Anzahl und den Nennwert der Aktien enthält die Aktien am zehnten Tag vor der Versammlungssitzung, und dass der Tag der 19.02.2024 ist. Jahr

Angaben zu den Rechten der Aktionäre, Änderungen zur Tagesordnung vorzuschlagen und Fragen zu stellen:

 In der Sitzung der Gesellschafterversammlung können nur Beschlüsse über Tagesordnungspunkte gefasst werden, die nach Maßgabe des Gesetzes und dieser Satzung wirksam in die Tagesordnung aufgenommen wurden, und es können auch andere Fragen besprochen werden.

Ein Aktionär oder Aktionäre, die mindestens 10 % der stimmberechtigten Aktien halten, können vorschlagen und verlangen, dass maximal zwei neue Themen in die Tagesordnung der Versammlung aufgenommen werden.

Der Vorschlag aus dem vorherigen Absatz muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach der Ankündigung der jährlichen Sitzung der Versammlung oder innerhalb von fünf Tagen nach der Ankündigung der Sitzung der außerordentlichen Versammlung erfolgen.

Der Vorschlag wird dem Aufsichtsrat am Sitz der Bank vorgelegt und enthält die Begründung des Vorschlags einschließlich des Beschlussvorschlags sowie die Namen der den Vorschlag unterbreitenden Aktionäre und die Anzahl ihrer Stimmen.

In diesem Fall kann der Aktionär nicht mehr als einer Gruppe zugerechnet werden, die über den angegebenen Stimmanteil verfügt.

Beantwortet der Aufsichtsrat der Bank den Antrag des Aktionärs nicht innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags gemäß Absatz 2 dieses Artikels oder lehnt er den Antrag ab, ist das zuständige Gericht für außergerichtliche Verfahren zuständig Die Behörde kann auf Antrag eines jeden Aktionärs, der innerhalb einer weiteren Frist von 48 Stunden Stellung nehmen muss, anordnen, dass seinem Antrag stattgegeben wird, und entscheidet darüber innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags.

Die Bankenagentur der Republika Srpska kann beantragen, dass bestimmte Fragen, die für die Harmonisierung der Geschäftstätigkeit der Bank mit den Vorschriften und ihren Anforderungen von Bedeutung sind, auf die Tagesordnung der Bankversammlung gesetzt werden.

Beschreibung des Stimmrechtsvertretungsverfahrens:

Ein Aktionär kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen. Der Aktionärsbevollmächtigte muss über eine vom Aktionär – einer natürlichen Person oder seinem Aktionärsvertreter – einer juristischen Person unterzeichnete und von der zuständigen Behörde beglaubigte Vollmacht zur Vertretung des Aktionärs verfügen.

Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, dem Abstimmungsausschuss eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung der Aktionäre zu übergeben. Der Abstimmungsausschuss ist verpflichtet, die Gültigkeit der Vollmacht und die Identität des Stimmrechtsvertreters zu prüfen.

Die Abstimmung in der Versammlung erfolgt öffentlich durch Handzeichen oder mittels Stimmzetteln, die Folgendes enthalten: Firmenname der Bank, Datum und Uhrzeit der Versammlungssitzung, Themen, über die abgestimmt werden soll, in der Reihenfolge der Tagesordnung, Bestimmung zur Abstimmung „dafür“ , „Nein“ oder „Enthaltung“, im Falle der Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats der Bank, der Name jedes Kandidaten, der Name oder Titel des Aktionärs und die Anzahl der gehaltenen Aktien (Stimmen).

Die Abstimmung erfolgt durch Einkreisen der Antworten „dafür“, „dagegen“ oder „enthalten“ auf dem Stimmzettel. Die Abstimmungsergebnisse werden vom Abstimmungsausschuss ermittelt.

 

Benachrichtigung über Entscheidungen, die die Veräußerung von Vermögenswerten von hohem Wert betreffen:

Auf der Tagesordnung der Bankversammlung standen keine Beschlüsse, die die Veräußerung hochwertiger Vermögenswerte bedeuten würden.

 

Alle Aktionäre sind eingeladen, an der Arbeit der 1. außerordentlichen Sitzung der Generalversammlung der "Nasa banka" ad Banja Luka persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen.

 

PRÄSIDENT J EDNIK

DES AUFSICHTSRATS                                 

Radoljub Golubović sen

 



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