

22. 05. 2025.
UNSERE BANK AD BANJA LUKA
AUFSICHTSRAT
Nummer: 01-2-NO707/25
Datum, 16.05.2025.
Basierend auf Artikel 54 Absatz (1) und Artikel 66 Absatz 1 Punkt 1) des Bankengesetzes der Republika Srpska (Amtsblatt der Republika Srpska, Nummern: 4/17, 19/18, 54/19 und 65/24), Artikel 32 und Artikel 58 Absatz 1 Punkt 1) der Satzung der „Nasa banka“ ad Banja Luka (überarbeiteter Text) Nummer 01-1-SB984/24 vom 20.06.2024. Jahr, Nummer OPU-1038/24 vom 24.07.2024. Jahr und Aufsichtsratsbeschluss Nr. 01-2-NO706/25 vom 16. Mai 2025. Jahr:
BERUFUNG M
DIE 1. ORDENTLICHE SITZUNG DER VERSAMMLUNG DER NAŠE BANKA AD BANJA LUKA FINDET AM 20.25 . JAHR
Am 19.06.2025. um 11:00 Uhr in Banja Luka, Ul. Ivan Franjo Jukića Nr. 1.
Für die 1. reguläre Sitzung der Versammlung im Jahr 2025 schlage ich Folgendes vor:
Agenda:
1. Eröffnung der Versammlung und Wahl der Arbeitsorgane:
a) Wahl des Vorsitzenden der Versammlung,
b) Auswahl der Protokollführer und Protokollprüfer,
v) Wahl des Wahlausschusses,
2. Bericht der Wahlkommission über die Überprüfung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten sowie die Feststellung des Quorums,
3. Prüfung und Bestätigung des Protokolls der 3. außerordentlichen Tagung der Versammlung im Jahr 2024,
4. Prüfung und Annahme des Jahresgeschäftsberichts und des Jahresabschlusses der "Nasa banka" ad Banja Luka für das Geschäftsjahr zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers und dem Gutachten des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses zum Jahresabschluss für 2024.
5. Prüfung und Annahme des Berichts über die Arbeit des Aufsichtsrats für das Jahr 2024 und die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank und die Arbeit des Vorstands der Bank,
6. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2024,
7. Beratung und Annahme des Geschäftsplans der Bank für das Geschäftsjahr 2025,
8. Prüfung und Verabschiedung des strategischen Geschäftsplans für den Zeitraum 2025 - 2030,
9. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Satzung der Naša banka ad Banja Luka,
10. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Bestellung eines Unternehmens zur Prüfung des Jahresabschlusses für 2025,
11. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Bestellung eines Unternehmens zur Prüfung des Informationssystems der Bank für das Jahr 2025.
12. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Beurteilung der Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrats,
13. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Genehmigung der Vergütungspolitik für 2025 und des Beschlusses über die Genehmigung des Beschlusses über die Höchsthöhe der variablen Vergütung im Jahr 2025,
14. Prüfung und Annahme des Berichts über das Vermögen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mit Angaben zur Vergütung und zu den Verträgen der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und der oberen Führungsebene der Bank,
15. Prüfung von Informationen über Verträge, die zwischen der Bank und Personen in einer besonderen Beziehung zur Bank für das Jahr 2024 geschlossen wurden.
16. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Richtlinie zur Beurteilung von Mitgliedern der Leitungsorgane und Schlüsselfunktionen der Bank, Ausgabe 10,
17. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Geschäftsordnung der Versammlung, Ausgabe 09,
18. Verschiedenes.
Angaben zur Gattung und Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien sowie zum für die Beschlussfassung erforderlichen Quorum:
Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt bei der 1. ordentlichen Sitzung der Bankversammlung 32.182.313 stimmberechtigte Stammaktien.
Das Quorum für die Sitzung der Bankversammlung besteht aus Aktionären, die mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Aktienklasse für die betreffende Emission besitzen.
Abweichend vom vorherigen Absatz dieses Artikels besteht das erforderliche Quorum für den Fall, dass die Versammlung der Bank über Angelegenheiten entscheidet, die 67 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Aktienklasse erfordern, aus Aktionären, die halten mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktiengattung.
Die Versammlung der Bank trifft ihre Entscheidungen auf ihrer ersten regulären Sitzung im Jahr 2025 mit der Mehrheit der Stimmen der Aktionäre, die stimmberechtigte Aktien halten, mit Ausnahme von Punkt 9 dieser Einberufung, bei dem die Entscheidung mit mindestens 67 % der Stimmen der Aktionäre, die stimmberechtigte Aktien halten, getroffen wird.
Wird die Sitzung der Bankversammlung mangels Beschlussfähigkeit verschoben, kann sie mit derselben Tagesordnung spätestens 15 Tage nach dem Datum der Verschiebung erneut einberufen werden (Wiederholung der Sitzung der Versammlung). Das Quorum für die wiederholte Sitzung der Versammlung beträgt mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Anteile.
Wenn bei der wiederholten Sitzung der Versammlung nicht das erforderliche Quorum vorhanden ist oder diese nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgehalten wird, wird eine neue Sitzung der Versammlung einberufen und im Einklang mit dem Gesetz und dieser Satzung abgehalten.
Hinweis, wie Materialien für die Sitzung der Bankenversammlung heruntergeladen werden können:
Die Aktionäre der Bank haben ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung das Recht, jeden Werktag von 09:00 bis 15:00 Uhr am Sitz der Bank in Banja Luka unter der Adresse Ivan Franje Jukić Nr. 1 zu erscheinen der Bank, Vorschläge für Entscheidungen und andere Materialien zu sammeln, über die in der Versammlung der Bank entschieden wird.
Belehrung über die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der Arbeit der Versammlung:
Das Teilnahme- und Stimmrecht bei der Versammlung wird auf Grundlage der vom Central Securities Depository ad Banja Luka herausgegebenen Aktionärsliste ausgeübt, die die Aktienbezeichnung, Daten der Eigentümer, Anzahl und Nennwert der Aktien zum zehnten Tag vor der Versammlungssitzung, also dem 09.06.2025, enthält. Jahr
Angaben zu den Rechten der Aktionäre, Änderungen zur Tagesordnung vorzuschlagen und Fragen zu stellen:
In der Sitzung der Gesellschafterversammlung können nur Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten gefasst werden, die nach Maßgabe des Gesetzes und dieser Satzung wirksam in die Tagesordnung aufgenommen wurden, und es können auch andere Fragen besprochen werden.
Ein Aktionär oder Aktionäre, die mindestens 10 % der stimmberechtigten Aktien halten, können vorschlagen und verlangen, dass maximal zwei neue Themen in die Tagesordnung der Versammlung aufgenommen werden.
Der Vorschlag aus dem vorherigen Absatz muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach der Ankündigung der jährlichen Sitzung der Versammlung oder innerhalb von fünf Tagen nach der Ankündigung der Sitzung der außerordentlichen Versammlung erfolgen.
Der Vorschlag wird dem Aufsichtsrat am Sitz der Bank vorgelegt und enthält die Begründung des Vorschlags einschließlich des Beschlussvorschlags sowie die Namen der den Vorschlag unterbreitenden Aktionäre und die Anzahl ihrer Stimmen.
In diesem Fall kann der Aktionär nicht mehr als einer Gruppe zugerechnet werden, die über den angegebenen Stimmanteil verfügt.
Beantwortet der Aufsichtsrat der Bank den Antrag des Aktionärs nicht innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags gemäß Absatz 2 dieses Artikels oder lehnt er den Antrag ab, ist das zuständige Gericht für außergerichtliche Verfahren zuständig Die Behörde kann auf Antrag eines jeden Aktionärs, der innerhalb einer weiteren Frist von 48 Stunden Stellung nehmen muss, anordnen, dass seinem Antrag stattgegeben wird, und entscheidet darüber innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags.
Die Bankenagentur der Republika Srpska kann beantragen, dass bestimmte Fragen, die für die Harmonisierung der Geschäftstätigkeit der Bank mit den Vorschriften und ihren Anforderungen von Bedeutung sind, auf die Tagesordnung der Bankversammlung gesetzt werden.
Beschreibung des Stimmrechtsvertretungsverfahrens:
Ein Aktionär kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen. Der Aktionärsbevollmächtigte muss über eine vom Aktionär – einer natürlichen Person oder seinem Aktionärsvertreter – einer juristischen Person unterzeichnete und von der zuständigen Behörde beglaubigte Vollmacht zur Vertretung des Aktionärs verfügen.
Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, dem Abstimmungsausschuss eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung der Aktionäre zu übergeben. Der Abstimmungsausschuss ist verpflichtet, die Gültigkeit der Vollmacht und die Identität des Stimmrechtsvertreters zu prüfen.
Die Abstimmung in der Versammlung erfolgt öffentlich durch Handzeichen oder mittels Stimmzetteln, die Folgendes enthalten: den Firmennamen der Bank, das Datum und die Uhrzeit der Versammlungssitzung, die Themen, über die abgestimmt werden soll, in der Reihenfolge der Tagesordnung, die Bestimmung zur Abstimmung „für“, „gegen“ oder „Stimmenenthaltung“, im Falle der Stimmabgabe für Mitglieder des Aufsichtsrats der Bank, der Name jedes Kandidaten, der Name oder Titel des Aktionärs und die Anzahl der Aktien (Stimmen), die er hat /sie hat.
Die Abstimmung erfolgt durch Einkreisen der Antworten „dafür“, „dagegen“ oder „enthalten“ auf dem Stimmzettel. Die Abstimmungsergebnisse werden vom Abstimmungsausschuss ermittelt.
Benachrichtigung über Entscheidungen, die die Veräußerung von Vermögenswerten von hohem Wert betreffen:
Auf der Tagesordnung der Bankversammlung standen keine Beschlüsse, die die Veräußerung hochwertiger Vermögenswerte bedeuten würden.
Alle Aktionäre sind eingeladen, an der Arbeit der 1. ordentlichen Sitzung der Hauptversammlung der Naša banka ad Banja Luka persönlich oder durch einen Bevollmächtigten teilzunehmen.
PRÄSIDENT DES AUFSICHTSRATS
Radoljub Golubović sr
Unsere Bank verfügt über ein Netz von 30 Filialen. Mit ihren Geschäftsaktivitäten deckt sie nahezu das gesamte Gebiet der Republika Srpska ab, von Banja Luka bis Ost-Sarajevo. Unser Ziel ist der kontinuierliche Ausbau unseres Geschäftsnetzes, basierend auf höchster Servicequalität und maximaler Kundennähe.
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