Forderung nach Einberufung der ersten regulären Sitzung der Generalversammlung der Bank im Jahr 2026

Forderung nach Einberufung der ersten regulären Sitzung der Generalversammlung der Bank im Jahr 2026

31. 03. 2026.

NAŠA BANKA AD BANJA LUKA AUFSICHTSRAT

Nummer: 01-2- NO567/26

Datum: 31.03.2026.

 

Gestützt auf Artikel 54 Absatz (1) und Artikel 66 Absatz 1 Nummer 1) des Gesetzes über Banken der Republika Srpska (Amtsblatt der Republika Srpska, Nummer: (Amtsblatt der RS ​​Nummer 4/17, 19/18, 54/19, 65/24, 45/25) und Artikel 32 Absatz 1), 2) und 3) sowie Artikel 54 Absatz 1), Nummer 1) der Satzung der "Naša banka" ad Banja Luka , Nummer 01-1-SB932/25 vom 19.06.2025, OPU-1189/2025 vom 09.07.2025 und Beschluss des Aufsichtsrats, Nummer 01-2-NO566/26 vom 31.03.2026:

WIR RUFEN DIE REGELMÄSSIGE SITZUNG DER VERSAMMLUNG DER NAŠE BANKA AD BANJA LUKA IM JAHR 2026 EIN.

Am 30. April 2026 um 12:00 Uhr in Banja Luka, Ivana Franje Jukića Straße, Nummer 1.

Für die erste reguläre Tagung der Versammlung im Jahr 2026 schlage ich Folgendes vor:

Agenda:

  1. Eröffnung der Versammlung und Wahl der Arbeitsorgane: a) Wahl des Vorsitzenden der Versammlung, b) Wahl des Protokollführers und Beglaubigers, c) Wahl der Wahlkommission,
  2. Bericht der Abstimmungskommission über die Überprüfung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten und Feststellung der Beschlussfähigkeit,
  3. Prüfung und Bestätigung des Protokolls der 1. außerordentlichen Sitzung der Versammlung im Jahr 2025,
  4. Prüfung und Annahme des Jahresgeschäftsberichts und des Jahresabschlusses der "Naša Banka" ad Banja Luka für das Geschäftsjahr zusammen mit dem Bericht des Abschlussprüfers und dem Gutachten des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses zum Jahresabschluss für 2025.
  5. Prüfung und Annahme des Berichts über die Arbeit des Aufsichtsrats für das Jahr 2025 und die Aufsicht über die Geschäftstätigkeit der Bank sowie die Arbeit des Vorstands der Bank,
  6. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2025,
  7. Prüfung und Annahme des Geschäftsplans der Bank für das Geschäftsjahr 2026,
  8. Prüfung und Verabschiedung des strategischen Geschäftsplans für den Zeitraum 2026 - 2031,
  9. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der ersten Änderungen der Satzung der "Naša banka" ad Banja Luka,
  10. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Bestellung eines Unternehmens zur Prüfung des Jahresabschlusses für 2026,
  11. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Bestellung eines Unternehmens zur Prüfung des Informationssystems der Bank für das Jahr 2026.
  12. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Beurteilung der Eignung der Mitglieder des Aufsichtsrats,
  13. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Genehmigung der Vergütungspolitik für 2026 und des Beschlusses über die Genehmigung des Beschlusses über die Höchsthöhe der variablen Vergütung im Jahr 2026,
  14. Prüfung und Annahme des Berichts über das Vermögen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats mit Angaben zur Vergütung und zu den Verträgen der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und der oberen Führungsebene der Bank für das Jahr 2025,
  15. Berücksichtigung von Informationen über Verträge, die zwischen der Bank und Personen in einer besonderen Beziehung zur Bank für das Jahr 2025 geschlossen wurden.
  16. Prüfung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Richtlinie zur Beurteilung von Mitgliedern der Leitungsorgane und Schlüsselfunktionen der Bank, Ausgabe 12,
  17. Beratung und Annahme des Beschlusses über die Annahme der Geschäftsordnung der Versammlung, Ausgabe 10,
  18. Verschiedenes

 

Angaben zur Gattung und Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien sowie zum für die Beschlussfassung erforderlichen Quorum:

Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien bei der 1. ordentlichen Sitzung der Generalversammlung der Bank im Jahr 2025 beträgt 32.182.313 Stammaktien mit Stimmrecht.

Das Quorum für die Sitzung der Bankversammlung besteht aus Aktionären, die über mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der Aktienklasse verfügen, die über das betreffende Thema stimmberechtigt sind.

Abweichend vom vorherigen Absatz dieses Artikels besteht das erforderliche Quorum für den Fall, dass die Versammlung der Bank über Angelegenheiten entscheidet, die 67 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Aktienklasse erfordern, aus Aktionären, die halten mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktiengattung.

Die Versammlung der Bank trifft auf ihrer ersten ordentlichen Tagung im Jahr 2026 Beschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der Aktionäre, die stimmberechtigte Aktien halten. Ausgenommen hiervon ist Punkt 9 dieser Tagesordnung, für den ein Beschluss mit mindestens 67 % der Stimmen der stimmberechtigten Aktionäre gefasst werden muss.

Wird die Sitzung der Bankversammlung mangels Beschlussfähigkeit verschoben, kann sie mit derselben Tagesordnung spätestens 15 Tage nach dem Datum der Verschiebung erneut einberufen werden (Wiederholung der Sitzung der Versammlung). Das Quorum für die wiederholte Sitzung der Versammlung beträgt mehr als 50 % der Gesamtzahl der Stimmen der stimmberechtigten Anteile.

Wenn bei der wiederholten Sitzung der Versammlung nicht das erforderliche Quorum vorhanden ist oder diese nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist abgehalten wird, wird eine neue Sitzung der Versammlung einberufen und im Einklang mit dem Gesetz und dieser Satzung abgehalten.

 

Hinweis, wie Materialien für die Sitzung der Bankenversammlung heruntergeladen werden können:

Die Aktionäre der Bank haben ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Einberufung das Recht, jeden Werktag von 09:00 bis 15:00 Uhr am Sitz der Bank in Banja Luka unter der Adresse Ivan Franje Jukić Nr. 1 zu erscheinen der Bank, Vorschläge für Entscheidungen und andere Materialien zu sammeln, über die in der Versammlung der Bank entschieden wird.

 

Belehrung über die Rechte der Aktionäre im Zusammenhang mit der Mitwirkung an der Arbeit der Versammlung:

Das Recht zur Teilnahme und zur Stimmabgabe in der Versammlung wird auf Grundlage der von der Zentralen Wertpapierverwahrstelle von Banja Luka herausgegebenen Aktionärsliste ausgeübt, die die Aktienbezeichnung, Daten zu den Eigentümern, Anzahl und Nennwert der Aktien zum zehnten Tag vor der Versammlungssitzung, also dem 20. April 2026, enthält.

 

Informationen über die Rechte der Aktionäre, Änderungsanträge zur Tagesordnung einzureichen und Fragen zu stellen: 

In der Sitzung der Gesellschafterversammlung können nur Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten gefasst werden, die nach Maßgabe des Gesetzes und dieser Satzung wirksam in die Tagesordnung aufgenommen wurden, und es können auch andere Fragen besprochen werden.

Ein Aktionär oder Aktionäre, die mindestens 10 % der stimmberechtigten Aktien halten, können vorschlagen und verlangen, dass maximal zwei neue Themen in die Tagesordnung der Versammlung aufgenommen werden.

Der Vorschlag aus dem vorherigen Absatz muss schriftlich innerhalb von sieben Tagen nach der Ankündigung der jährlichen Sitzung der Versammlung oder innerhalb von fünf Tagen nach der Ankündigung der Sitzung der außerordentlichen Versammlung erfolgen.

Der Vorschlag wird dem Aufsichtsrat am Sitz der Bank vorgelegt und enthält die Begründung des Vorschlags einschließlich des Beschlussvorschlags sowie die Namen der den Vorschlag unterbreitenden Aktionäre und die Anzahl ihrer Stimmen.

In diesem Fall kann der Aktionär nicht mehr als einer Gruppe zugerechnet werden, die über den angegebenen Stimmanteil verfügt.

Beantwortet der Aufsichtsrat der Bank den Antrag des Aktionärs nicht innerhalb von 72 Stunden nach Eingang des Antrags gemäß Absatz 2 dieses Artikels oder lehnt er den Antrag ab, ist das zuständige Gericht für außergerichtliche Verfahren zuständig Die Behörde kann auf Antrag eines jeden Aktionärs, der innerhalb einer weiteren Frist von 48 Stunden Stellung nehmen muss, anordnen, dass seinem Antrag stattgegeben wird, und entscheidet darüber innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Antrags.

Die Bankenagentur der Republika Srpska kann beantragen, dass bestimmte Fragen, die für die Harmonisierung der Geschäftstätigkeit der Bank mit den Vorschriften und ihren Anforderungen von Bedeutung sind, auf die Tagesordnung der Bankversammlung gesetzt werden.

 

Beschreibung des Stimmrechtsvertretungsverfahrens:

Ein Aktionär kann persönlich oder durch einen Bevollmächtigten abstimmen. Der Aktionärsbevollmächtigte muss über eine vom Aktionär – einer natürlichen Person oder seinem Aktionärsvertreter – einer juristischen Person unterzeichnete und von der zuständigen Behörde beglaubigte Vollmacht zur Vertretung des Aktionärs verfügen.

Der Bevollmächtigte ist verpflichtet, dem Abstimmungsausschuss eine schriftliche Vollmacht zur Vertretung der Aktionäre zu übergeben. Der Abstimmungsausschuss ist verpflichtet, die Gültigkeit der Vollmacht und die Identität des Stimmrechtsvertreters zu prüfen.

Die Abstimmung in der Versammlung erfolgt öffentlich durch Handzeichen oder mittels Stimmzetteln, die Folgendes enthalten: den Firmennamen der Bank, das Datum und die Uhrzeit der Versammlungssitzung, die Themen, über die abgestimmt werden soll, in der Reihenfolge der Tagesordnung, die Bestimmung zur Abstimmung „für“, „gegen“ oder „Stimmenenthaltung“, im Falle der Stimmabgabe für Mitglieder des Aufsichtsrats der Bank, der Name jedes Kandidaten, der Name oder Titel des Aktionärs und die Anzahl der Aktien (Stimmen), die er hat /sie hat.

Die Abstimmung erfolgt durch Einkreisen der Antworten „dafür“, „dagegen“ oder „enthalten“ auf dem Stimmzettel. Die Abstimmungsergebnisse werden vom Abstimmungsausschuss ermittelt.

 

Benachrichtigung über Entscheidungen, die die Veräußerung von Vermögenswerten von hohem Wert betreffen:

Auf der Tagesordnung der Bankversammlung standen keine Beschlüsse, die die Veräußerung hochwertiger Vermögenswerte bedeuten würden.

Alle Aktionäre sind eingeladen, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Arbeit der 1. ordentlichen Sitzung der Versammlung der „Naše Banka“ JSC Banja Luka teilzunehmen.

 

PRÄSIDENT DES AUFSICHTSRATS

Radoljub Golubović sen



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