

20. 05. 2025.
Benachrichtigung der Kunden über die Genehmigung eines Sondermaßnahmenprogramms zur Abmilderung der negativen wirtschaftlichen Folgen außergewöhnlicher Umstände: Hochwasser im März/April 2025
Lieber Herr,
Wir teilen Ihnen mit, dass die Naša banka ad Banja Luka (nachfolgend: die Bank) gemäß dem Beschluss über vorübergehende Maßnahmen für Banken zur Milderung der negativen wirtschaftlichen Folgen der außergewöhnlichen Umstände – Überschwemmungen im März/April 2025 (Amtsblatt der RS 34/25) der Bankenaufsichtsbehörde der Republika Srpska (nachfolgend: der Beschluss) ein Sondermaßnahmenprogramm verabschiedet hat, das die Gewährung von Unterstützung für Bankkunden vorsieht, die direkt oder indirekt von den negativen Folgen der außergewöhnlichen Umstände (Überschwemmungen im Zeitraum März/April 2025) betroffen sind, mit dem Ziel, die Schwierigkeiten der Bankkunden zu beheben und zu überwinden.
Das Programm zur Genehmigung vorübergehender Maßnahmen gilt für die Kunden der Bank, sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.
Sondermaßnahmen werden von der Bank auf schriftlichen Antrag des Kunden genehmigt. Der Kunde kann spätestens 60 Tage nach Inkrafttreten dieses Beschlusses einen Antrag auf Genehmigung besonderer Maßnahmen bei der Bank einreichen.
Weitere Informationen zu Sondermaßnahmen, Voraussetzungen und Modalitäten zur Genehmigung von Sondermaßnahmen finden Sie HIER
Unsere Bank verfügt über ein Netz von 30 Filialen. Mit ihren Geschäftsaktivitäten deckt sie nahezu das gesamte Gebiet der Republika Srpska ab, von Banja Luka bis Ost-Sarajevo. Unser Ziel ist der kontinuierliche Ausbau unseres Geschäftsnetzes, basierend auf höchster Servicequalität und maximaler Kundennähe.
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