Autorisierte Tauscher
Neben anderen Produkten kann Ihnen unsere Bank auch einen Service im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen bei autorisierten Geldwechslern anbieten.
Um diese Aktivität durchzuführen, ist Folgendes erforderlich:
- dass das Unternehmen/der selbstständige Unternehmer über einen registrierten Tätigkeitscode 66.12 - Vermittlung von Wertpapier- und Warenkontrakten (ausschließlich Tätigkeit von Wechselstuben) verfügt.
Im Namen des Kunden stellt die Bank bei der Bankenaufsichtsbehörde der Republika Srpska einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung dieser Tätigkeit.
Erforderliche Unterlagen für den Vertragsabschluss und die Erlangung der Entscheidung/Genehmigung:
- Für eine juristische Person ein Beschluss des Gerichtsregisters, für einen Unternehmer ein Beschluss der zuständigen Behörde, aus dem hervorgeht, dass die juristische Person bzw. der Unternehmer zur Durchführung von Devisengeschäften berechtigt ist (nicht älter als sechs Monate).
- Bestätigung, dass der Eigentümer, Gründer der juristischen Person, Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstandsmitglied oder eine andere für die Vertretung dieser juristischen Person verantwortliche Person sowie die Mitarbeiter, die direkt Devisengeschäfte durchführen, nicht rechtskräftig wegen eines Verbrechens gegen Leib und Leben, eines Eigentumsverbrechens, eines Verbrechens gegen die Wirtschaft und den Zahlungsverkehr, eines Geldwäscheverbrechens, eines Verbrechens der Terrorismusfinanzierung, eines Verbrechens gegen Rechtsgeschäfte oder eines Verbrechens gegen die öffentliche Ordnung oder anderer Straftaten verurteilt wurden, die diese Personen zur Durchführung von Devisengeschäften unfähig machen, und dass diese Verurteilungen nicht älter als sechs Monate sind.
- Bestätigung, dass gegen die juristische Person kein rechtskräftiges Strafurteil vorliegt und dass gegen sie kein Strafverfahren im Sinne des Gesetzes über die strafrechtliche Haftung juristischer Personen geführt wird; nicht älter als sechs Monate.
- Nachweis, dass er/sie die Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz erfüllt (Beschluss des Ministeriums für Arbeit und Veteranen- und Kriegsinvalidenschutz der Republika Srpska oder Nachweis, dass er/sie einen Antrag auf einen solchen Beschluss gestellt hat).
- Eigentumsnachweis oder Mietvertrag für Geschäftsräume
- Daten zur Personalstruktur
Erforderliche Unterlagen, die der Bank von Unternehmern vorgelegt werden, die im Gebiet des Distrikts Brčko in Bosnien und Herzegowina registriert sind:
- Ausgefülltes Antragsformular zur Aufnahme einer Zusammenarbeit bei Tauschgeschäften;
- Beschluss der Gerichtskanzlei über Umtauschgeschäfte (beglaubigte Kopie);
- Meldebescheinigung des Finanzamtes (beglaubigte Kopie)
- Kopien der Ausweisdokumente des Eigentümers, d. h. des Gründers und der verantwortlichen Personen, die die juristische Person vertreten, der Person, die für die Durchführung von Devisentransaktionen in der juristischen Person verantwortlich ist, und der Mitarbeiter, die Devisentransaktionen durchführen werden.

