Hilfsmaßnahmen unserer Banken

Die Hilfsmaßnahmen der Naše banka ad Banja Luka beziehen sich auf:

  • Moratorium , d. h. ein Aufschub der Rückzahlung von Kreditverpflichtungen für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten, mit Aussetzung der Berechnung von Zinsen (reguläre Zinsen und Verzugszinsen) und zusätzlichen Gebühren auf den Betrag der Kreditverpflichtungen während der Moratoriumsdauer
  • Einführung einer tilgungsfreien Zeit für die Tilgung des Kapitals von Darlehensverpflichtungen bei Darlehen, die in Annuitäten zurückgezahlt werden, für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten
  • Verlängerung der endgültigen Frist für die Rückzahlung eines in Annuitäten getilgten Darlehens um maximal 12 Monate ab der ursprünglich genehmigten Frist,
  • Verlängerung der Laufzeit von Krediten mit einer einzigen Laufzeit , einschließlich revolvierender Kredite und Überziehungskredite auf Transaktionskonten, um einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten, während dessen die Bankkunden auch den Teil des Engagements nutzen können, der am Tag der Änderung ungenutzt war,
  • Gewährung zusätzlicher Engagements zur Überwindung der aktuellen Liquiditätsschwierigkeiten
  • Anpassung des Rückzahlungsplans im Verhältnis zur Reduzierung der Rückzahlungsquellen
  • andere Maßnahmen zur Erleichterung der Erfüllung der Kreditverpflichtungen von Bankkunden

Die oben genannten Sondermaßnahmen können auch andere Modalitäten zur Anpassung der Methode und Dynamik der Rückzahlung von Kreditverpflichtungen, entsprechende Erleichterungen und andere Formen der Bankunterstützung für Bankkunden umfassen.

Wenn die Modalität eine Kombination der oben genannten Maßnahmen erfordert, genehmigt die Bank diese Sondermaßnahmen für einen Zeitraum von höchstens 12 Monaten.

Ein Moratorium als eine der besonderen Maßnahmen im Rahmen dieser Modalität kann für Bankkunden vereinbart werden, deren Geschäfts- oder Privatvermögen bzw. Geschäfts- oder Wohnräume aufgrund außergewöhnlicher Umstände erheblich beschädigt oder vollständig zerstört wurden, sodass diese vorübergehend nicht ihrem Hauptzweck dienen können, sowie für Bankkunden, die nachweisen können, dass sich ihre Einkünfte/Einnahmen aufgrund dieses Ereignisses im Vergleich zum Zeitraum der letzten Kreditwürdigkeitsprüfung erheblich verringert haben oder möglicherweise verringern werden.

Voraussetzungen für die Genehmigung von Sondermaßnahmen:

  • dass der Kunde der Bank einen schriftlichen Antrag gestellt hat oder dass die Bank im Rahmen des regulären Prozesses zur Überwachung überfälliger Forderungen von sich aus Aktivitäten zur Anwendung besonderer Maßnahmen eingeleitet hat, unter Berücksichtigung der negativen wirtschaftlichen Folgen (direkt und/oder indirekt), die durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden
  • Dass ein Antrag auf Genehmigung besonderer Maßnahmen spätestens am 23. Juni 2025 (innerhalb von 60 Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens der Entscheidung) schriftlich eingereicht wurde, zusammen mit dem Nachweis, dass die Person direkt oder indirekt von den negativen Folgen außergewöhnlicher Umstände betroffen war.
  • Für den Fall, dass dem Bankkunden ein indirekter materieller Schaden (Markt-, Kunden-, Lieferantenverlust etc.) entstanden ist, wird die Bank vom Bankkunden zusätzliche Unterlagen anfordern, die den durch außergewöhnliche Umstände entstandenen Schaden für den Bankkunden nachweisen.
  • Dass die zu ändernde Platzierung alle im Platzierungsgenehmigungsbescheid festgelegten Zusatzbedingungen erfüllt.
  • Dass der Kunde der Bank mit der Rückzahlung des Kredits, für den eine Sondermaßnahme genehmigt wurde, nicht und/oder nicht länger als 90 Tage mit einem wesentlich erheblichen Betrag im Rückstand ist;
  • 6) Dass die Bank zu der Einschätzung gelangt ist, dass die Änderung der Kreditbedingungen es dem Kunden der Bank ermöglichen wird, seinen Verpflichtungen gegenüber der Bank in der kommenden Periode regelmäßig nachzukommen.
  • Für alle weiteren Informationen besuchen Sie bitte die nächstgelegene Filiale der Naša banka ad Banja Luka.

Unsere
Zweige

Unsere Bank verfügt über ein Netz von 30 Filialen. Mit ihren Geschäftsaktivitäten deckt sie nahezu das gesamte Gebiet der Republika Srpska ab, von Banja Luka bis Ost-Sarajevo. Unser Ziel ist der kontinuierliche Ausbau unseres Geschäftsnetzes, basierend auf höchster Servicequalität und maximaler Kundennähe.
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